Abschluss

„Es entstehen durch die Technologie aufgrund der Anonymisierung keine personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzrechts. (…) Soweit Daten zuverlässig anonymisiert sind, können sie uneingeschränkt verwendet und gespeichert werden.“ (RA, Alexander Meyer, Anwaltsbüro 47, Rechtsgutachten vom 12.11.2020)