Anonymisierung

„Fazit: Die mit der hier geprüften Technologie generierten Daten sind anonymisiert. Anonymisierte Daten sind keine personenbezogenen Daten mehr (Paal/Pauly/Ernst, 2. Aufl. 2018, DS-GVO Art. 4 Rn. 49). Damit ist der Anwendungsbereich der DS-GVO und der Bundes- und Landesgesetze zum Datenschutz nicht eröffnet.“ (RA, Alexander Meyer, Anwaltsbüro 47, Rechtsgutachten vom 12.11.2020)